nu:legal · recht.nulegal.eu

# Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.08.2023 – 5 U 226/22

5. Zivilsenat  
ECLI:DE:OLGBB:2023:0803.5U226.22.00

## Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. Oktober 2022 verkündete Urteil des Landgerichts Neuruppin, Az. 1 O 44/22, wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 33.304,30 €

## Gründe

Die Berufung der Klägerin hat aus den Gründen des Beschlusses des Senats vom 29. Juni 2023 keine Aussicht auf Erfolg.

Soweit die Klägerin mit Schriftsatz vom 21. Juli 2023 mit ihrem neu formulierten Hauptantrag wegen der schuldhaften Verletzung eines Schutzgesetzes noch einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 8.055 € verlangt, hat das Rechtsmittel darüber hinaus deswegen keine Aussicht auf Erfolg, weil sich die Klage nicht gegen den Hersteller des Fahrzeugs richtet.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf § 708 Nr. 10 ZPO.

---

Zitiervorschlag: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.08.2023 – 5 U 226/22, ECLI:DE:OLGBB:2023:0803.5U226.22.00

Datenquelle: gerichtsentscheidungen.brandenburg.de, abgerufen 29.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-brandenburg/2023-08-03/5-u-226-22

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
