nu:legal · recht.nulegal.eu

# Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 07.01.2021 – 2 Reha 15/20

2. Strafsenat  
ECLI:DE:OLGBB:2021:0107.2REHA15.20.00

## Tenor

Die Beschwerde des Staatsanwaltschaft Potsdam gegen den Beschluss der Kammer für Rehabilitierungsverfahren des Landgerichts Potsdam vom 22. Juni 2020 wird als unbegründet verworfen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben.

Die notwendigen Auslagen der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren trägt die Staatskasse

## Gründe

Der Senat nimmt zur Begründung zunächst auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug. Das Beschwerdevorbringen des Betroffenen rechtfertigt eine abweichende Beurteilung nicht.

Ergänzend bemerkt der Senat lediglich das Folgende:

Die Vermutung des § 10 Abs. 3 StrRehaG kann nur durch die positive Feststellung, dass die Unterbringung aus anderen als den dort genannten Gründen erfolgt ist, etwa aus Fürsorgeerwägungen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 12. Februar 2020, Az.: 11 Ws Reha 2/20, zitiert nach juris). Das Landgericht hat diese Feststellung zu Recht nicht treffen können. Denn dazu hätte es etwa der Erkenntnis bedurft, dass die Unterbringung in einem Normalheim nicht ausgereicht hätte.

Die Kosten- und Auslagenentscheidung beruht auf §§ 14 Abs. 1, 4 StrRehaG, 473 Abs. 2 StPO.

---

Zitiervorschlag: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 07.01.2021 – 2 Reha 15/20, ECLI:DE:OLGBB:2021:0107.2REHA15.20.00

Datenquelle: gerichtsentscheidungen.brandenburg.de, abgerufen 29.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-brandenburg/2021-01-07/2-reha-15-20

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
