nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landessozialgericht NRW, Beschluss vom 05.03.2003 – L 16 B 39/02 KR ER

ECLI:DE:LSGNRW:2003:0305.L16B39.02KR.ER.00

## Tenor

Das Verfahren ist unterbrochen.

## Gründe

**Rn. 2**

Nach § 202 SGG i.V.m. § 240 Satz 1 ZPO wird das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird. Der von der Antragstellerin geltend gemachte Anspruch auf vorläufige (weitere) Zulassung zur ambulanten Rehabilitations-Versorgung betrifft die Insolvenzmasse, weil die Kündigung des Versorgungsvertrages einen unmittelbaren Eingriff in den Betrieb der Antragstellerin darstellt und die Beziehungen der Beteiligten damit den Eigentumsschutz des Art. 14 GG berührt (vgl. insoweit BVerwG, MDR 80, 963).

**Rn. 3**

Da der Konkursverwalter auf Anfrage die Prozessführung durch die bisherigen Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin nicht genehmigt und das Verfahren nicht selbst aufgenommen hat, ist dieses daher unterbrochen.

**Rn. 4**

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).

---

Zitiervorschlag: Landessozialgericht NRW, Beschluss vom 05.03.2003 – L 16 B 39/02 KR ER, ECLI:DE:LSGNRW:2003:0305.L16B39.02KR.ER.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-nrw/2003-03-05/l-16-b-39-02-kr-er

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
