nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landessozialgericht NRW, Beschluss vom 07.01.1998 – L 16 SKr 53/97

ECLI:DE:LSGNRW:1998:0107.L16SKR53.97.00

## Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 16.10.1997 wird zurückgewiesen.

## Gründe

**Rn. 2**

Die Beschwerde ist zulässig, aber nicht begründet.

**Rn. 3**

Der Senat sieht von einer weiteren Darstellung der Gründe ab, weil er die Beschwerde aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet zurückweist (§ 153 II SGG analog).

**Rn. 4**

Im Beschwerdeverfahren haben sich keine neuen Gesichtspunkte ergeben, die Anlaß zu einer anderen Entscheidung geben könnten.

**Rn. 5**

Entgegen der Auffassung der Klägerin liegt es nicht im Ermessen der Beklagten, Kosten für eine stationäre Behandlung in einer nicht zugelassenen Klinik zu übernehmen (§§ 13 III, 39 S. 2 SGG). Die Stellungnahme des Dipl.- Psychologen Z. vom 06.10.1997 führt nicht zu einer anderen Beurteilung.

**Rn. 6**

Es ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, daß die Klägerin nicht in einer zugelassenen Klinik behandelt werden kann und somit ein Systemversagen vorliegt.

**Rn. 7**

Dieser Beschluss kann nicht mit der Beschwerde angefochten werden (§ 177 SGG).

---

Zitiervorschlag: Landessozialgericht NRW, Beschluss vom 07.01.1998 – L 16 SKr 53/97, ECLI:DE:LSGNRW:1998:0107.L16SKR53.97.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-nrw/1998-01-07/l-16-skr-53-97

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
