nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.07.2006 – L 1 A 5295/05 W-A CD: CD03

## Tenor

Der Streitwert für das Berufungsverfahren L 1 A 4785/05 wird auf EUR 5.000,00 festgesetzt.

## Gründe

**Rn. 1**

Der Senat geht im Rahmen seines Ermessens von dem dreifachen Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG als angemessenen Streitwert aus. Denn dies entspricht dem Streitwert vergleichbarer Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der Kommunalaufsicht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die im Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit - Fassung 7/2004 - (NVwZ 2004, 1327) unter Nr. 22.5 mit einem Streitwert von EUR 15.000 ausgewiesen sind (Beschluss des Senats vom 9. Februar 2005 - L 1 A 5378/04 W -). Im Hinblick darauf, dass bei Berufungseinlegung feststand, dass die aufsichtsrechtliche Maßnahme nur für einen begrenzten Zeitraum (1. Januar 2004 bis 30. April 2004) Auswirkung hat, ist eine Reduzierung des Streitwerts vorzunehmen.. Da die für diesen Zeitraum gezahlten Aufwandsentschädigungen rund EUR 4.000,00 betragen, die Wirkungen der Aufsichtsmaßnahme aber über die alleinige Rückforderung hinausgehen, ist der Auffangwert von EUR 5.000,00 als Streitwert anzusetzen.

**Rn. 2**

Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 177 SGG).

---

Zitiervorschlag: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.07.2006 – L 1 A 5295/05 W-A CD: CD03

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lsg-baden-wuerttemberg/2006-07-10/l-1-a-5295-05-w-a-cd-cd03

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
