nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Wuppertal, Beschluss vom 18.03.2025 – 3 O 11/24

ECLI:DE:LGW:2025:0318.3O11.24.00

## Tenor

wird gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt, dass zwischen den Parteien folgender

Vergleich

zustande gekommen ist:

1.Die Beklagte zahlt an den Kläger einen einmaligen Betrag in Höhe von 26.000,00 €.

Hiermit sind sämtliche streitgegenständlichen Ansprüche des Klägers abgegolten und erledigt.

2.Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger zu 16 % und die Beklagte zu 84 %.

**Rn. 1**

Der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird auf jeweils 30.831,22 EUR festgesetzt.

---

Zitiervorschlag: Landgericht Wuppertal, Beschluss vom 18.03.2025 – 3 O 11/24, ECLI:DE:LGW:2025:0318.3O11.24.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-wuppertal/2025-03-18/3-o-11-24

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
