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# Landgericht Paderborn, Beschluss vom 15.07.2024 – 03 NBs 36/24

3. kleine Strafkammer - Strafrichter  
ECLI:DE:LGPB:2024:0715.03NBS36.24.00

Mit Zustimmung des Angeklagten, seines Verteidigers und des Vertreters der Staatsanwaltschaft wird das Verfahren gemäß § 153 a StPO vorläufig eingestellt.

Dem Angeklagten wird aufgegeben, einen Geldbetrag in Höhe von 2.000,00 Euro an den

…

zu zahlen.

Ihm wird nachgelassen, diesen Betrag in monatlichen Raten von 5 x 300,00 Euro und 1 x 500,00 Euro, beginnend ab den 01.08.2024, sodann jeweils spätestens fällig am 3. Werktag des jeweiligen Folgemonats zu zahlen.

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Zitiervorschlag: Landgericht Paderborn, Beschluss vom 15.07.2024 – 03 NBs 36/24, ECLI:DE:LGPB:2024:0715.03NBS36.24.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-paderborn/2024-07-15/03-nbs-36-24

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