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# Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 13.10.2022 – 4 HK O 4689/22

## Tenor

1. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

2. Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

## Gründe

Die Kostenentscheidung beruht auf § 91a Abs. 1 ZPO.

Die Beklagtenpartei hat sich der Erledigterklärung der Klagepartei angeschlossen.

Die Beklagtenpartei hat sich zur Übernahme der Kosten bereit erklärt.

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Zitiervorschlag: Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 13.10.2022 – 4 HK O 4689/22

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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