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# Landgericht Neuruppin, Beschluss vom 26.05.2025 – 5 T 1/25

5. Zivilkammer  
ECLI:DE:LGNEURU:2025:0526.5T1.25.00

## Tenor

Der Beschluss des Landgerichts Neuruppin - 5. Zivilkammer - vom 31.03.2025 wird von Amts wegen in den Gründen zu I. dahingehend berichtigt, dass es jeweils auf Seite 2, dritter Absatz, und Seite 3, erster Absatz, statt Amtsgericht „Schwedt“, richtig Amtsgericht „Neuruppin“ heißen muss.

## Gründe

Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, § 42 Abs. 1 FamFG

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Zitiervorschlag: Landgericht Neuruppin, Beschluss vom 26.05.2025 – 5 T 1/25, ECLI:DE:LGNEURU:2025:0526.5T1.25.00

Datenquelle: gerichtsentscheidungen.brandenburg.de, abgerufen 29.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-neuruppin/2025-05-26/5-t-1-25

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