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# Landgericht München II, Berichtigungsbeschluss vom 06.02.2026 – 30 O 12245/24

## Tenor

Das Endurteil des Landgerichts München I – 30. Zivilkammer – vom 10.07.2025 wird in den Entscheidungsgründen nach Anhörung der Parteien von Amts wegen wie folgt berichtigt:

- im ersten Satz der Entscheidungsgründe muss es heißen „überwiegend“ statt „vollumfänglich“,

- direkt unter Ziffer I der Entscheidungsgründe, unmittelbar vor Ziffer 1, muss es heißen „in Höhe von 6.973,56 Euro“ anstelle von „in Höhe von 7.223,46 Euro“.

## Gründe

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

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Zitiervorschlag: Landgericht München II, Berichtigungsbeschluss vom 06.02.2026 – 30 O 12245/24

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-muenchen-ii/2026-02-06/30-o-12245-24

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