nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht München II, Beschluss vom 23.05.2024 – 41 O 18067/23

## Tenor

Der Streitwertbeschwerde der Antragstellerin vom 06.05.2024 wird abgeholfen. In Abänderung von Ziffer 4. des Beschlusses vom 25.03.2024 wird der Streitwert auf 841.520,08 € festgesetzt.

## Gründe

Der gemäß § 68 Abs. 1 GKG statthaften und auch im Übrigen zulässigen Beschwerde ist in der Sache abzuhelfen (§ 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz GKG).

Für das Verfahren der vorläufigen Kontenpfändung und das Widerspruchsverfahren nach der EuKPfVO gelten dieselben Grundsätze wie für die Wertfestsetzung im Arrest- bzw. Widerspruchsverfahren nach der ZPO, Art. 42 EuKPfVO. Im Arrestverfahren ist wegen des nur vorläufigen Charakters der erstrebten Eilmaßnahme der Streitwert regelmäßig nur mit einem Bruchteil des Hauptsachestreitwerts zu bemessen. Vorliegend war der Streitwert entsprechend des Sicherungsinteresses der Antragstellerin und des Abwehrinteresses des Antragsgegners entsprechend der Höhe der tatsächlich vorläufig gepfändeten Mittel des Antragsgegners auf 841.520,08 € festzusetzen, § 53 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil das Verfahren über die Streitwertbeschwerde gebührenfrei ist und außergerichtliche Kosten nicht erstattet werden (§ 68 Abs. 3 GKG).

---

Zitiervorschlag: Landgericht München II, Beschluss vom 23.05.2024 – 41 O 18067/23

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-muenchen-ii/2024-05-23/41-o-18067-23

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
