nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht München II, Beschluss vom 10.01.2022 – 33 O 10896/21

## Tenor

1. Das Landgericht München I erklärt sich für örtlich unzuständig.

2. Der Rechtsstreit wird auf Antrag der Kläger an das Landgericht Leipzig verwiesen.

## Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 281 Abs. 1 ZPO. Das angegangene Gericht ist örtlich unzuständig. Nach § 14 Abs. 2 S. 1 und 3 Nr. 1 UWG n.F. ist für Rechtsstreitigkeiten, mit denen ein Anspruch auf Grund des UWG geltend gemacht wird, im Falle von Zuwiderhandlungen im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien das Gericht zuständig, in denen der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Im Streitfall wenden sich die Kläger gegen einen auf Instagram abrufbaren Beitrag der Beklagten und hat die Beklagte ihren – nach der Gesetzesneufassung allein maßgeblichen (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Auflage, § 14 Rdnr. 11 und 13) – Wohnsitz in Leipzig. Auf den hilfsweise gestellten Verweisungsantrag der Kläger hin hat sich das angegangene Gericht für unzuständig zu erklären und den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Landgericht Leipzig zu verweisen (zur Konzentrationsermächtigung nach § 14 Abs. 3 UWG für Sachsen vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Auflage, § 14 Rdnr. 23).

---

Zitiervorschlag: Landgericht München II, Beschluss vom 10.01.2022 – 33 O 10896/21

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-muenchen-ii/2022-01-10/33-o-10896-21

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
