Verfahrensgang
vorgehend AG Sondershausen, 30. März 2017, 4 C 11/17, Urteil
Tenor§
Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilversäumnis- und Endurteil des Amtsgerichts Sondershausen vom 30. März 2017 - Az.: 4 C 11/17 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 446,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2015 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.