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# Landgericht Magdeburg, Beschluss vom 14.02.2024 – 26 Qs 6/24

Orientierungssatz

Werden mit einer Kostenentscheidung in einem rechtskräftigen Urteil der Landeskasse ausdrücklich neben den notwendigen Auslagen des Betroffenen für das Rechtsbeschwerdeverfahren nur noch die notwendigen Auslagen für den Hauptverhandlungstermin auferlegt, ist eine erstinstanzliche Verfahrensgebühr (nebst Postpauschale) von dieser Kostenentscheidung nicht erfasst. Denn die Verfahrensgebühr entsteht - unabhängig von der Durchführung eines Hauptverhandlungstermins (Terminsgebühr) - für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information.

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Zitiervorschlag: Landgericht Magdeburg, Beschluss vom 14.02.2024 – 26 Qs 6/24

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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