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# Landgericht Lüneburg, Beschluss vom 06.10.2022 – 6 O 80/22

In dem Rechtsstreit

T. e.V., vertreten durch d. Vorstandsvorsitzenden, B.,

Kläger

Prozessbevollmächtigte: XXX

gegen

Dr. G. Steuerberater, L.,

Beklagte

Prozessbevollmächtigte: XXX

hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg am 06.10.2022 durch die Richterin O. als Einzelrichterin beschlossen:

## Tenor

Das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 08.09.2022, Az. 6 O 80/22, wird hinsichtlich des Tenors dahingehend berichtigt, dass es statt "Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits." richtig heißen muss:

"Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 59 % und die Beklagte zu 41 %."

## Gründe

Die Berichtigung erfolgt auf Antrag des Klägers gemäß § 319 ZPO wegen einer offenbaren Unrichtigkeit.

Hinweis:

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Zitiervorschlag: Landgericht Lüneburg, Beschluss vom 06.10.2022 – 6 O 80/22

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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