nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Limburg a.d. Lahn, Urteil vom 14.09.2021 – 4 O 307/20

ECLI:DE:LGLIMBU:2021:0914.4O307.20.00

## Tenor

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 66 % und die Beklagten 34 % zu tragen.

## Tatbestand

Die Parteien streiten nach Teilklagerücknahme und übereinstimmender Erledigung im Übrigen um die Kosten.

Der Kläger machte zunächst folgende Hauptforderung geltend:

Reparaturkosten netto fiktiv

6.797,07 €

Kosten des Privatgutachtens

971,64 €

Unfallkostenpauschale

25,00 €

Summe

7.793,71 €

Mit Schriftsatz vom 16.10.2020 dann:

Reparaturkosten konkret

1.609,61 €

Kosten des Privatgutachtens

971,64 €

Unfallkostenpauschale

25,00 €

Mietwagen

301,60 €

Nutzungsausfall

390,00 €

Antrag Ziffer 2 Zahlung an Versicherung

6.512,32 €

9.810,17 €

Sodann erklärte er die Rücknahme der Klage im Hinblick auf Antrag Ziffer 2 (Zahlung an Versicherung, 6.512,32 €).

Im Übrigen haben die Parteien den Rechtsstreit für erledigt erklärt, nachdem die übrigen Forderungen reguliert worden. Die Beklagten haben insoweit die Kostenübernahme erklärt.

## Entscheidungsgründe

Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 92, 91a, 269 ZPO.

Hinsichtlich des Antrag Ziffer 2 hat der Kläger die Kosten zu tragen, § 269 ZPO.

Hinsichtlich des Rest die Beklagten aufgrund der Kostenübernahmeerklärung.

Eine Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ist entbehrlich.

---

Zitiervorschlag: Landgericht Limburg a.d. Lahn, Urteil vom 14.09.2021 – 4 O 307/20, ECLI:DE:LGLIMBU:2021:0914.4O307.20.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-limburg-a-d-lahn/2021-09-14/4-o-307-20

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
