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# Landgericht Köln, Beschluss vom 30.04.2026 – 28 O 189/25

28. Zivilkammer  
ECLI:DE:LGK:2026:0430.28O189.25.00

wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 15.04.2026 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 7 der zweite Satz im ersten Absatz des Beklagtenvorbringens der lautet "Insbesondere das als Anlage PBP 13 vorgelegte Posting habe sich zu diesem Zeitpunkt nicht in den Story-Highlights mit dem Titel „L.“ befunden." wie folgt geändert wird:

"Insbesondere der als Anlage PBP 13 vorgelegte Inhalt habe sich zu diesem Zeitpunkt nicht in den Story-Highlights mit dem Titel „L.“ befunden."

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Zitiervorschlag: Landgericht Köln, Beschluss vom 30.04.2026 – 28 O 189/25, ECLI:DE:LGK:2026:0430.28O189.25.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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