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# Landgericht Köln, Versäumnisurteil vom 16.01.2025 – 14 O 333/24

ECLI:DE:LGK:2025:0116.14O333.24.00

## Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, mittels einer DNS-Sperre die folgenden Domains des gegenwärtig Y. genannten Internetdienstes zur Nutzung durch ihre Kunden zu sperren:

entfernt

entfernt

entfernt

entfernt

entfernt

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

**Rn. 1**

Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).

**Rn. 2**

Der Streitwert wird auf 150.000,00 EUR festgesetzt.

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Zitiervorschlag: Landgericht Köln, Versäumnisurteil vom 16.01.2025 – 14 O 333/24, ECLI:DE:LGK:2025:0116.14O333.24.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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