Tenor§
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
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In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
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Das Urteil vom 05.04.2024 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seiten 3 und 9 statt "MK" richtig heißen muss "MK". Der weitergehende Antrag auf Berichtigung wird zurückgewiesen, da eine Unrichtigkeit des Tatbestandes nicht vorliegt.
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Köln, 06.05.20244. Kammer für Handelssachen