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# Landgericht Köln, Urteil vom 11.03.2021 – 30 O 290/20

30. Zivilkammer  
ECLI:DE:LGK:2021:0311.30O290.20.00

Der Einspruch des Beklagten gegen den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 09.06.2020 – 20-1989251-0-6 – wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Vollstreckungsbescheid in Höhe von 15.600,00 € aufrechterhalten bleibt und der Beklagte zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 15.600,00 € seit dem 15.02.2021 verurteilt wird, der weitergehende Vollstreckungsbescheid wird aufgehoben.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert:

bis zum 23.11.2020: 46.000,00 €,

danach: 15.600,00 €.

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Zitiervorschlag: Landgericht Köln, Urteil vom 11.03.2021 – 30 O 290/20, ECLI:DE:LGK:2021:0311.30O290.20.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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