nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Köln, Beschluss vom 20.09.2013 – 21 O 124/12

ECLI:DE:LGK:2013:0920.21O124.12.00

## Tenor

wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 13.08.2013 dahingehend berichtigt, dass

 auf Seite 7, Abs. 2 das Datum „30.12.2007“ durch „30.12.2027“ ersetzt wird und

 auf Seite 12, Abs. 4 (Klageantrag zu II.) die „Referenznummer ####“ durch die „Referenznummer ####“ ersetzt wird.

**Rn. 1**

Die gegenüber dem Antrag der Klägerin abweichenden Fundstellen sind durch die gerichtsinterne technische Bearbeitung bedingt. Die Paginierung des Originalurteils weicht geringfügig von derjenigen der Ausfertigungen ab.

**Rn. 2**

Im Übrigen werden die Anträge der Parteien auf Tatbestandsberichtigung zurückgewiesen, da keine Auslassungen, Dunkelheiten oder Widersprüche im Sinne von § 320 Abs. 1 ZPO vorliegen. Soweit die Beklagte ferner anführt, die Kammer habe in den Entscheidungsgründen Vorbringen zur Aufklärung über den negativen Marktwert der in Streit stehenden Swap-Geschäfte nicht als streitig gewertet, rügt sie damit im Ergebnis die Verletzung materiellen Rechts, was nicht Gegenstand einer Tatbestandsberichtigung sein kann.

---

Zitiervorschlag: Landgericht Köln, Beschluss vom 20.09.2013 – 21 O 124/12, ECLI:DE:LGK:2013:0920.21O124.12.00

Quelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-koeln/2013-09-20/21-o-124-12

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
