nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Köln, Beschluss vom 24.09.2008 – 28 O 619/08

ECLI:DE:LGK:2008:0924.28O619.08.00

## Tenor

Urheberrechtssache

Auf den Antrag des Antragstellers vom 23.09.2008 wird, nachdem dieser durch Vorlage von Urkunden, nämlich Auszügen aus der Homepage des Antragstellers, Auszügen aus der Homepage der Antragsgegnerin zu 2. nebst Impressum, des vorgerichtlichen Abmahnschreibens und der eidesstattlichen Versicherung des Antragstellers vom 23.09.2008 glaubhaft gemacht hat, dass die Voraussetzungen für den Erlass der von ihm nachgesuchten einstweiligen Verfügung erfüllt sind, gemäß §§ 935 ff., 916 ff. ZPO, § 97 UrhG, und zwar wegen der Dringlichkeit gemäß § 937 ZPO ohne vorherige mündliche Verhandlung im Wege der

einstweiligen Verfügung

angeordnet:

**Rn. 1**

Den Antragsgegnern wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Fall der Antragsgegnerin zu 1. zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, für jeden Fall der Zuwiderhandlung v e r b o t e n,

**Rn. 2**

die vom Antragsteller formulierten, auf der Internetpräsent http://www.######## zugänglichen News

**Rn. 3**

3 reinkopierte Seiten

**Rn. 4**

Die Kosten des Verfahrens werden den Antragsgegnern zu je 1/2 auferlegt.

**Rn. 5**

Streitwert: 10.000,00 €

---

Zitiervorschlag: Landgericht Köln, Beschluss vom 24.09.2008 – 28 O 619/08, ECLI:DE:LGK:2008:0924.28O619.08.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-koeln/2008-09-24/28-o-619-08

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
