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Landgericht Köln, Urteil vom 30.09.1999 – 24 O 331/95

24. Zivilkammer

ECLI:DE:LGK:1999:0930.24O331.95.00

Tenor§

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 7.800,-DM vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand§