nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Kiel, Beschluss vom 11.02.2009 – 15 O 19/09

ECLI:DE:LGKIEL:2009:0211.15O19.09.0A

## Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird es bei Vermeidung eines für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bzw. von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten wobei die Ordnungshaft an dem jeweiligen Geschäftsführer zu vollstrecken ist,

untersagt,

ohne Zustimmung der Antragstellerin im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit Zubehör aus dem Telekommunikationsbereich, insbesondere im Rahmen der Vermarktung von Freisprecheinrichtungen und/oder Headsets und/oder Handyhalterungen, die Kennzeichnungen

"M" und/oder "M-Zubehör"

zu verwenden/oder verwenden zu lassen.

2. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

---

Zitiervorschlag: Landgericht Kiel, Beschluss vom 11.02.2009 – 15 O 19/09, ECLI:DE:LGKIEL:2009:0211.15O19.09.0A

Quelle: Open Legal Data, abgerufen 08.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-kiel/2009-02-11/15-o-19-09

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
