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# Landgericht Kassel, Beschluss vom 08.05.2019 – 6 O 2374/19

ECLI:DE:LGKASSE:2019:0508.6O2374.19.00

## Gründe

I.

Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptungen des Klägers,

1. das Aufspielen des Softwareupdates sei nicht geeignet, den am klägerischen Pkw vorhandenen Mangel zu beseitigen. Auch nach Aufspielen des Softwareupdates lägen die Immissionswerte weit oberhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen.

2. durch das Softwareupdate komme es zu Folgemängeln wie

- Leistungsverlust,

- erhöhtem Kraftstoffverbrauch,

- Erhöhung der Rohpartikelimmissionen,

- Erhöhung der CO2-Immissionen,

- Ruckeln des Motors (Motor läuft nicht mehr rund),

- Lebensdauer des Rußpartikelfilters sinkt aufgrund erhöhter Partikelbildung,

- Versottung von Einlasskanälen (diese müssen gereinigt werden oder es entsteht ein irreparabler Schaden),

- das AGR-Ventil ist höherem Verschleiß ausgesetzt.

II.

Zum Sachverständigen wird

„……“,

bestellt.

III.

Die Einholung des Sachverständigengutachtens wird davon abhängig gemacht, dass der Kläger bis zum 06. Juni 2019 einen Auslagenvorschuss von 100.000,00 € (in Worten: Einhunderttausend Euro) bei der Gerichtskasse Kassel einzahlt und dies dem Gericht anzeigt.

IV.

Neuer Termin ergeht von Amts wegen nach Eingang des schriftlichen Sachverständigengutachtens.

V.

Die Änderung und Ergänzung dieses Beschlusses bleibt vorbehalten.

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Zitiervorschlag: Landgericht Kassel, Beschluss vom 08.05.2019 – 6 O 2374/19, ECLI:DE:LGKASSE:2019:0508.6O2374.19.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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