nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Hildesheim, Beschluss vom 22.06.2009 – 5 T 183/09

## Gründe

**Rn. 1**

Die sofortige Beschwerde des Beklagten und Widerklägers vom 04.05.2009 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Gifhorn vom 24.04.2009 wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses und des Nichtabhilfebeschlusses vom 19.05.2009, denen sich die Kammer nach Prüfung vollinhaltlich anschließt und auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.

**Rn. 2**

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die beharrlichen und pauschalen Wiederholungen des Beschwerdeführers zu der von ihm behaupteten Schlechtleistung in Bezug auf das Mandatsverhältnis als Einwendungen materiellrechtlicher Art im Kostenfestsetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden können. Hiermit hat sich bereits das erstinstanzliche Urteil auseinandergesetzt, das der Beschwerdeführer nicht angegriffen hat.

**Rn. 3**

Beschwerdewert: bis 1.000,00 €

Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE090049131&psml=bsndprod.psml&max=true

---

Zitiervorschlag: Landgericht Hildesheim, Beschluss vom 22.06.2009 – 5 T 183/09

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-hildesheim/2009-06-22/5-t-183-09

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
