nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Hamburg, Beschluss vom 28.11.2016 – 312 O 499/16

## Tenor

Im Wege der einstweiligen Verfügung, der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, wird angeordnet:

1. Die Antragsgegnerin hat es zu unterlassen,

Zigaretten in der Bundesrepublik Deutschland in den Verkehr zu bringen und/oder zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, deren Filter eine Kapsel mit Menthol enthalten, mit der sich der Geruch und/oder Geschmack der Zigarette verändern lässt, indem durch Zerdrücken der Kapsel Menthol-Geschmack bzw. -Geruch freigesetzt wird.

2. Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Anordnung ein Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000.-, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

3. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

4. Der Streitwert wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

5. Die Schutzschrift der Rechtsanwälte K. pp. vom 28.11.16 (393 AR 785/16) hat bei Beschlussfassung vorgelegen.

---

Zitiervorschlag: Landgericht Hamburg, Beschluss vom 28.11.2016 – 312 O 499/16

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 08.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-hamburg/2016-11-28/312-o-499-16

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
