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# Landgericht Hamburg, Beschluss vom 28.06.2016 – 324 O 375/16

## Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,--, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

untersagt,

das Abbild der Antragstellerin wie folgt:

Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen

zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen wie geschehen unter

https://www. f..com/.

2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 8.000,00 € festgesetzt.

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Zitiervorschlag: Landgericht Hamburg, Beschluss vom 28.06.2016 – 324 O 375/16

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 08.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-hamburg/2016-06-28/324-o-375-16

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