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# Landgericht Hamburg, Beschluss vom 12.04.2016 – 324 O 96/16

## Tenor

1. Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,--, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,--; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre)

untersagt,

das Filmmaterial, welches mit einer versteckten Kamera in den Räumlichkeiten der von der Antragstellerin betriebenen Klinik aufgenommen wurde, erneut - wie in der Sendung „T. W.-R. U.“, Folge „katastrophale Missstände in deutschen Krankenhäusern! vom ...2016 geschehen - zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen.

2. Die Antragsgegnerinnen haben die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 80.000,00 € festgesetzt.

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Zitiervorschlag: Landgericht Hamburg, Beschluss vom 12.04.2016 – 324 O 96/16

Quelle: Open Legal Data, abgerufen 08.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-hamburg/2016-04-12/324-o-96-16

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