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# Landgericht Hamburg, Versäumnisurteil vom 06.01.2016 – 311 O 350/15

## Tenor

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin € 21.000,-- zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.10.2015 sowie nebst weiterer Zinsen in Höhe von 2 % seit dem 9.11.2005 bis zum 30.10.2015 (aus einem Betrag von € 21.000,--) zu zahlen.

2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 1.348,27 zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.10.2015 zu zahlen.

3. Die Verurteilung zu Ziffer 1) erfolgt Zug um Zug gegen die Übertragung der Rechte aus dem Treuhandvertrag bezüglich der Beteiligung an der Schiffsfonds O. I. U. (haftungsbeschränkt) & Co. KG im Nominalwert von € 20.000,--.

4. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Annahme der Übertragung der Rechte aus dem Treuhandvertrag bezüglich der Beteiligung gemäß Ziffer 3 seit dem 31.10.2015 im Annahmeverzug befinden.

5. Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2) die Klägerin von ihren gegenüber der Beklagte zu 1) eingegangenen Verpflichtungen freizustellen hat.

6. Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, die Klägerin von allen gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten freizustellen, die der Klägerin aus oder im Zusammenhang der Zeichnung der in Ziffer 3 genannten Beteiligung entstehen.

7. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

8. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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Zitiervorschlag: Landgericht Hamburg, Versäumnisurteil vom 06.01.2016 – 311 O 350/15

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 08.07.2026

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