nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Hamburg, Versäumnisurteil vom 29.09.2015 – 314 O 134/15

## Gründe

**Rn. 1**

1. Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, der Klägerin die Verpfändungserklärung über die Versicherung mit der Versicherungsnummer 8...9, bestehend bei der V. B. Lebensversicherung a.G., < Anschrift entfernt > in (PLZ) D., im Original herauszugeben.

**Rn. 2**

2. Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, den Versicherungsschein zu der in Ziffer 1 genannten Versicherungsnummer, welche die Beklagte zu 1.) verwahrt, an die Klägerin im Original herauszugeben.

**Rn. 3**

3. Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, die Rückdeckungsversicherung mit der in Ziffer 1 genannten Versicherungsnummer bei dem in Ziffer 1 genannten Versicherer für einen anderen Durchführungsweg, nach Wahl der Klägerin freizugeben (Versicherungsnehmerwechsel).

**Rn. 4**

4. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 6.135,50 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % - Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 31.07.2015 zu zahlen.

**Rn. 5**

5. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 186,10 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5%- Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.11.2014 zu zahlen.

**Rn. 6**

6. Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche materielle und immaterielle Schäden zu ersetzen, welche aus der Beitragsfreistellung des in Ziffer 1 genannten Versicherungsvertrages entstanden sind.

**Rn. 7**

7. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.465,28 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 31.07.2015 zu zahlen.

**Rn. 8**

8. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

**Rn. 9**

9. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

---

Zitiervorschlag: Landgericht Hamburg, Versäumnisurteil vom 29.09.2015 – 314 O 134/15

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 08.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-hamburg/2015-09-29/314-o-134-15

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
