Tenor§
Die Berufung des Klägers gegen das am 21. September 2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Sangerhausen - 1 C 537/11 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Berufungsstreitwert beträgt 1.202,56 €.