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# Landgericht Hagen, Beschluss vom 18.07.2024 – 8 OH 16/22

ECLI:DE:LGHA:2024:0718.8OH16.22.00

## Tenor

wird die Ergänzung des Beweisbeschlusses hinsichtlich der im Schriftsatz vom 16.07.2024 formulierten Fragen abgelehnt.

## Gründe

**Rn. 2**

Das Gutachten des Sachverständigen R. ist vor bald drei Monaten übermittelt worden. In dieser Zeit bestand ausreichend Gelegenheit, Ergänzungsfragen zu formulieren. Die beantragten Fristverlängerungen sind gerissen und werden nicht gesetzt, um dann nach Belieben missachtet zu werden und dem Gericht die mit zusätzlichem Arbeitsaufwand verbundene Ergänzung der Beschlüsse abzuverlangen. Wenn die Antragstellerin keine weiteren Ergänzungsfragen zu dem beauftragten Ergänzungsgutachten formuliert, wird das Verfahren danach für beendet erklärt werden.

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Zitiervorschlag: Landgericht Hagen, Beschluss vom 18.07.2024 – 8 OH 16/22, ECLI:DE:LGHA:2024:0718.8OH16.22.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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