nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Hagen, Berichtigungsbeschluss vom 10.08.2023 – 21 O 26/20

1. Kammer für Handelssachen  
ECLI:DE:LGHA:2023:0810.21O26.20.00

Die Gründe des Urteils der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hagen vom 27.06.2023 werden gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit in Form des Verschreibens wie folgt berichtigt:

Auf Seite 11 im 3. Absatz heißt der Satz (Änderung unterstrichen):

„Diese Normfassung war auch im zu beurteilenden Zeitpunkt maßgeblich (vgl. Drescher, Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers, 8. Aufl., Rn. 607 mwN.)."

Auf Seite 14 wird im 2. Absatz im ersten und vierten Satz „die Beklagte“ ersetzt durch "der Beklagte". Im gleichen Absatz wird im zweiten Satz „Die Beklagte“ ersetzt durch „Der Beklagte“.

---

Zitiervorschlag: Landgericht Hagen, Berichtigungsbeschluss vom 10.08.2023 – 21 O 26/20, ECLI:DE:LGHA:2023:0810.21O26.20.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-hagen/2023-08-10/21-o-26-20

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
