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# Landgericht Hagen, Urteil vom 23.05.2008 – 8 O 215/06

ECLI:DE:LGHA:2008:0523.8O215.06.00

## Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in glei-cher Höhe.

**Rn. 1**

(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)

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Zitiervorschlag: Landgericht Hagen, Urteil vom 23.05.2008 – 8 O 215/06, ECLI:DE:LGHA:2008:0523.8O215.06.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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