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# Landgericht GieBen, Beschluss vom 16.02.2022 – 3 O 322/19

ECLI:DE:LGGIESS:2022:0216.3O322.19.00

## Tenor

Das Urteil vom 09.02.2022 wird hinsichtlich des Tenors wie folgt berichtigt:

Statt

„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.125,- Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 1.5.2019 zu zahlen.“

muss es richtig heißen:

„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.125,- Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.5.2019 zu zahlen.“

## Gründe

Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 319 ZPO wegen eines Schreibfehlers.

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Zitiervorschlag: Landgericht GieBen, Beschluss vom 16.02.2022 – 3 O 322/19, ECLI:DE:LGGIESS:2022:0216.3O322.19.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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