nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht GieBen, Beschluss vom 19.10.2021 – 3 O 447/21

ECLI:DE:LGGIESS:2021:1019.3O447.21.00

## Tenor

Der Antrag auf Zustellung der Einstweiligen Verfügung wird abgelehnt.

## Gründe

Nach den §§ 936, 922 Abs. 2 ZPO hat die Partei, die die Einstweilige Verfügung erwirkt hat, den Beschluss zustellen zu lassen. Eine Zustellung durch die Partei ist nach Artikel 15 EuZustVO zulässig und nach Belgien - abweichend vom Sachverhalt des Beschlusses des OLG Dresden vom 06.11.2018 – 4 W 883/18, juris für eine Zustellung nach Irland - auch möglich, so dass die Antragstellerin die Zustellung im Parteibetrieb nach Artikel 15 EuZustVO vorzunehmen hat.

---

Zitiervorschlag: Landgericht GieBen, Beschluss vom 19.10.2021 – 3 O 447/21, ECLI:DE:LGGIESS:2021:1019.3O447.21.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-gieben/2021-10-19/3-o-447-21

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
