nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.05.2025 – 2-05 O 193/21

ECLI:DE:LGFFM:2025:0508.2.05O193.21.00

## Tenor

Das Urteil vom 03.04.2025 wird hinsichtlich des Tatbestandes sowie des Tenors wie folgt berichtigt:

Im Tatbestand auf Seite 4 des Urteils statt

2. Die Beklagte zu verurteilen, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.054,10 EUR zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit an die Rechtsschutzversicherung des Klägers … zu erstatten.

muss es richtig heißen:

2. Die Beklagte zu verurteilen, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.054,10 EUR an die Rechtsschutzversicherung des Klägers … zu erstatten.

Im Tenor statt:

Die Beklagte wird verurteilt, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.054,10 EUR zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.05.2021 an die Rechtsschutzversicherung des Klägers … zu erstatten.

muss es richtig heißen:

Die Beklagte wird verurteilt, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.054,10 EUR an die Rechtsschutzversicherung des Klägers … zu erstatten.

Der Antrag wird ohne mündliche Verhandlung beschieden, da Die Parteien übereinstimmend die Berichtigung beantragt haben.

## Gründe

Die Berichtigung erfolgt auf Antrag der Beklagten gemäß § 319 ZPO wegen eines Schreibfehlers.

---

Zitiervorschlag: Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.05.2025 – 2-05 O 193/21, ECLI:DE:LGFFM:2025:0508.2.05O193.21.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-frankfurt-main/2025-05-08/2-05-o-193-21

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
