nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.08.2021 – 2-12 O 1/21

ECLI:DE:LGFFM:2021:0812.2.12O1.21.00

## Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 37 % und die Beklagte zu 63 %.

## Gründe

Nachdem die Klägerin mit Schriftsatz vom 06.08.2021 den Rechtsstreit für erledigt erklärt hat und die Beklagte bereits mit Schriftsatz vom 03.08.2021 einer Erledigungsklärung zugestimmt hatte, war an sich über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden (§ 91a Abs. 1 S. 1, 2 ZPO). Die Reihenfolge, in der sich die Parteien erklären, ist unerheblich (vgl. Jaspersen, BeckOK ZPO, 36. Ed. Stand 1.3.2020, § 91a Rn. 10). Mit Rücksicht darauf, dass die Beklagte eine Übernahme von 63 % der Kosten und die Klägerin eine Übernahme von 37 % der Kosten erklärt haben, war aber ohne weitere Sachprüfung über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden (vgl. BGH, Urt. v. 21.03.2006 - VI ZR 77/05, NJW-RR 2006, 929, 930, Rn. 5).

---

Zitiervorschlag: Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.08.2021 – 2-12 O 1/21, ECLI:DE:LGFFM:2021:0812.2.12O1.21.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-frankfurt-main/2021-08-12/2-12-o-1-21

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
