Tenor§
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.404,52 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 528,30 € ab dem 05.05.2010, von 29,75 € ab dem 15.05.2010, von 784,21 € ab dem 05.06.2010, von 357,00 € ab dem 28.06.2010, von 4.705,26 € ab dem 05.07.2010 und weitere 288,75 € zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.