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Landgericht Essen, Versäumnisurteil vom 25.02.2013 – 44 O 123/12

4. Kammer für Handelssachen

ECLI:DE:LGE:2013:0225.44O123.12.00

Tenor§

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.404,52 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 528,30 € ab dem 05.05.2010, von 29,75 € ab dem 15.05.2010, von 784,21 € ab dem 05.06.2010, von 357,00 € ab dem 28.06.2010, von 4.705,26 € ab dem 05.07.2010 und weitere 288,75 € zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.