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# Landgericht Duisburg, Beschluss vom 10.07.2025 – 5 S 67/25

ECLI:DE:LGDU:2025:0710.5S67.25.00

## Tenor

In dem Rechtsstreit

wird die Berufung des Beklagten gegen das am 26.05.2025 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg (504 C 3037/24)

als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 102,00 EUR festgesetzt.

## Gründe

**Rn. 2**

Der Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 1 ZPO.

**Rn. 3**

Zur Begründung wird auf die Verfügung vom 28.05.2025 Bezug genommen.

**Rn. 4**

Eine Stellungnahme des Beklagten ist hierzu nicht erfolgt, sodass zu einer weitergehenden Begründung kein Anlass besteht.

**Rn. 5**

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO.

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Zitiervorschlag: Landgericht Duisburg, Beschluss vom 10.07.2025 – 5 S 67/25, ECLI:DE:LGDU:2025:0710.5S67.25.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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