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# Landgericht Duisburg, Urteil vom 20.02.2007 – 4 O 133/00

ECLI:DE:LGDU:2007:0220.4O133.00.00

## Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Die trägt jedoch ihr im vorliegenden Verfahren etwa entstandene außergerichtliche Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

**Rn. 1**

(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)

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Zitiervorschlag: Landgericht Duisburg, Urteil vom 20.02.2007 – 4 O 133/00, ECLI:DE:LGDU:2007:0220.4O133.00.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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