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# Landgericht Düsseldorf, Verzichtsurteil vom 19.01.2021 – 4a O 76/13

4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf  
ECLI:DE:LGD:2021:0119.4A.O76.13.00

I. Die Klägerin wird mit ihren Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung, Rückruf und Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung des Deutschen Gebrauchsmusters DE A durch Angebot, in den Verkehr Bringen und/oder zu diesen Zwecken Einführens oder Besitzens in der Bundesrepublik Deutschland von Einzelkettenringen für eine Fahrradvorderkurbelanordnung („Single Ring Narrow/Wide“) abgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Der Streitwert wird auf 250.000,-- EUR festgesetzt.

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Zitiervorschlag: Landgericht Düsseldorf, Verzichtsurteil vom 19.01.2021 – 4a O 76/13, ECLI:DE:LGD:2021:0119.4A.O76.13.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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