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Landgericht Düsseldorf, Verzichtsurteil vom 19.01.2021 – 4a O 76/13

4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

ECLI:DE:LGD:2021:0119.4A.O76.13.00

I.              Die Klägerin wird mit ihren Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung, Rückruf und Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung des Deutschen Gebrauchsmusters DE A durch Angebot, in den Verkehr Bringen und/oder zu diesen Zwecken Einführens oder Besitzens in der Bundesrepublik Deutschland von Einzelkettenringen für eine Fahrradvorderkurbelanordnung („Single Ring Narrow/Wide“) abgewiesen.

II.              Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

III.              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV.              Der Streitwert wird auf 250.000,-- EUR festgesetzt.