I. Die Klägerin wird mit ihren Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung, Rückruf und Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung des Deutschen Gebrauchsmusters DE A durch Angebot, in den Verkehr Bringen und/oder zu diesen Zwecken Einführens oder Besitzens in der Bundesrepublik Deutschland von Einzelkettenringen für eine Fahrradvorderkurbelanordnung („Single Ring Narrow/Wide“) abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Der Streitwert wird auf 250.000,-- EUR festgesetzt.