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# Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2021 – 12 O 309/20

12. Zivilkammer  
ECLI:DE:LGD:2021:0111.12O309.20.00

I.

Dem Antragsgegner wird untersagt,

ein Bildnis der Antragstellerin ohne deren Einwilligung zu verbreiten und / oder öffentlich zur Schau zu stellen

und dabei in Bezug auf die Antragstellerin zu äußern:

„Hast Du ganz kurz 10 Minuten Zeit und 20cm Platz.“

wenn dies geschieht wie auf dem U-Profil des Antragsgegners mit der

URL https://U

II.

Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

III.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

IV.

Mit diesem Beschluss soll eine Abschrift der Antragsschrift und ihrer Anlagen zugestellt werden.

V.

Der Verfahrenswert wird auf 14.000,00 EUR festgesetzt.

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Zitiervorschlag: Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.2021 – 12 O 309/20, ECLI:DE:LGD:2021:0111.12O309.20.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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