I. Die Klägerin wird mit ihren Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Vernichtung, Rückruf aus den Vertriebswegen, Zahlung sowie Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung des Deutschen Patents DE A durch Herstellen, Angebot und Vertrieb von Trägerbalken für den Bodenaufbau von Lastfahrzeugen abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.