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# Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2020 – 21 O 225/19

21. Zivilkammer  
ECLI:DE:LGD:2020:0813.21O225.19.00

## Tenor

Die Beklagten werden wie Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.208.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 3.000.000,00 € ab dem 26.11.2018 zu zahlen.

## Gründe

Das Urteil war antragsgemäß entsprechend § 319 ZPO zu berichtigen. Es liegt ein offenkundiger - und damit berichtigungsfähiger - Tenorierungsfehler vor. Aus dem Inhalt der Entscheidungsgründe (Bl. 7 des Urteils, 3. Abs.) ergibt sich zweifelsfrei, dass die Kammer Entscheidungswillen dahingehend hatte, dass der Zinslauf am 26.11.2018 beginnt.

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Zitiervorschlag: Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2020 – 21 O 225/19, ECLI:DE:LGD:2020:0813.21O225.19.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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