nu:legal · recht.nulegal.eu

# Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2012 – 37 O 110/12 B.

ECLI:DE:LGD:2012:0904.37O110.12B.00

## Tenor

I.

Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der besonderen Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung, untersagt,

im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung „A" zur Kennzeichnung eines auf Softwareentwicklung, Hardwarevertrieb, IT-Dienstleistungen und artverwandte Leistungen, insbesondere solche nach Anlage AS 1, gerichteten Geschäftsbetriebes zu benutzen.

II.

Den Antragsgegnern werden für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, und Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, angedroht.

Zu verhängende Ordnungshaft gegen die Antragsgegnerin zu 1. wird gegen organschaftliche Vertreter vollstreckt.

Die Kosten des Verfahrens werden den Antragsgegnern auferlegt.

III.

Bei Zustellung sind diesem Beschluss beglaubigte und einfache Abschrift der Antragsschrift nebst Anlagen beizufügen.

IV.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

**Rn. 1**

Dieser Beschluss enthält keine Entscheidungsgründe!

---

Zitiervorschlag: Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2012 – 37 O 110/12 B., ECLI:DE:LGD:2012:0904.37O110.12B.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/lg-duesseldorf/2012-09-04/37-o-110-12-b

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
