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# Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2008 – 12 O 425/08

ECLI:DE:LGD:2008:0912.12O425.08.00

## Tenor

I.

Der X wird gestattet, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über Namen und Anschriften von Kunden (Bestandsdaten) unter Verwendung von IP-Adressen und Verbindungszeitpunkten (Verkehrsdaten), die auf der nachfolgend wiedergegebenen Anlage ASt 8 enthalten sind und die sich auf eine Verletzung von Rechten der Antragstellerin an Tonaufnahmen des Künstlers X beziehen:

II.

Der X wird gestattet, die Auskunft in elektronischer Form durch Komplettierung einer der X übermittelten Excel-Datei zu erteilen.

III.

Die Gerichtskosten trägt die Antragstellerin.

IV.

Mit diesem Beschluss soll der X seitens der Antragstellerin, eine Abschrift der Antragsschrift vom 2. September 2008 und ihrer Anlagen zugestellt werden.

**Rn. 1**

(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)

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Zitiervorschlag: Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2008 – 12 O 425/08, ECLI:DE:LGD:2008:0912.12O425.08.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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