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# Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2006 – 10 O 420/04

ECLI:DE:LGD:2006:1211.10O420.04.00

## Tenor

sind auf Grund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 04.10.2005

von dem Beklagten an Kosten

4.816,90 EUR (in Buchstaben: viertausendachthundertsechzehn EUR und neunzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 05.10.2006

an den Klägervertreter Rechtsanwalt , Düsseldorf, gemäß § 126 ZPO zu erstatten.

Die Berechnung ist bereits übersandt. Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags.

**Rn. 1**

Die Entscheidung enthält außer dem Tenor keinen weiteren Entscheidungstext.

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Zitiervorschlag: Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2006 – 10 O 420/04, ECLI:DE:LGD:2006:1211.10O420.04.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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